Fachrichtungsübergreifender Bereich | 280 |
Kommunikation und Arbeitstechniken | 120 |
Berufsbezogene Kommunikation in einer Fremdsprache (TQ) | 160 |
Fachrichtungsbezogener Bereich | 1520 |
Prozesse in der Material- und Lagerwirtschaft (TQ) | 120 |
Prozesse in der Leistungserstellung (TQ) | 120 |
Prozesse in der Absatzwirtschaft (TQ) | 120 |
Prozesse in der Investition und Finanzierung (TQ) | 120 |
Unternehmensmanagement und Mitarbeiterführung (TQ) | 120 |
Netzwerkbetriebssysteme (TQ) | 160 |
Softwareentwicklung (TQ) | 200 |
Integration betrieblicher Entscheidungsbereiche (TQ) | 80 |
Betriebsbezogene Komponenten der DV | 80 |
Medientechnologie und Mediengestaltung | 120 |
Projektmanagement | 80 |
Mehrplatzbetriebssysteme | 120 |
Abschlussprojekt | 80 |
Wahlpflichtmodul | 120 |
PflichtstundenzahlDauer 4 Jahre | 1920 |
Pflichtstundenzahl für eine Teilqualifikation (TQ) | 1200 |
Ziel der Fachschule
Diese Fachschule führt zu berufsqualifizierenden Abschlüssen der beruflichen Fortbildung, vermittelt eine vertiefte berufliche Fachbildung und fördert die Allgemeinbildung. Die Fortbildung soll Fachkräfte mit beruflicher Erfahrung befähigen, leitende Aufgaben in mittleren Funktionsbereichen zu übernehmen. Somit wird eine Qualifizierung von Fachkräften für die mittelständische Wirtschaft und öffentliche Verwaltung zur Wahrnehmung z.B. folgender Tätigkeiten angestrebt:
Darüber hinaus dient sie als Vorbereitung zur Ausbildereignungsprüfung.
Aufnahmevoraussetzungen
1. Der qualifizierte Sekundarabschluss I oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung und der erfolgreiche Besuch der Berufsschule (bei Berufsschulpflicht) und eine anschließende Berufstätigkeit. Die Dauer der Berufsausbildung gemäß der einschlägigen Ausbildungsordnung und die Dauer der Berufstätigkeit müssen insgesamt mindestens fünf Jahre betragen; anstelle der abgeschlossenen Berufsausbildung, des Abschlusszeugnisses der Berufsschule und der anschließenden Berufstätigkeit kann eine mindestens siebenjährige einschlägige Berufstätigkeit treten; oder
2. die abgeschlossene Berufsausbildung zur Staatlich geprüften Assistentin oder zum Staatlich geprüften Assistenten sowie eine anschließende einschlägige Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren.
Die Berufsausbildung und die Berufstätigkeit sind einschlägig, wenn sie der jeweiligen Fachrichtung entsprechen. Die entsprechende Dauer der Berufstätigkeit muss am Ende des Ausbildungsganges nachgewiesen werden.
Ausnahmen sind nur zulässig, wenn ein den geforderten Aufnahmevoraussetzungen gleichwertiger Bildungsstand und beruflicher Werdegang nachgewiesen werden. Sie bedürfen der Zustimmung der Schulbehörde.
Gliederung des Unterrichtes
Der Unterricht gliedert sich in thematisch abgegrenzte LERNMODULE,
die zielgerichtet, ganzheitlich und praxisnah gestaltet und projektorientiert unterrichtet werden. Sie können als zeitlich abgeschlossene Unterrichtsblöcke oder über die gesamte Dauer des Bildungsganges angeboten werden.
Das Lernmodul ist abgeschlossen, wenn die SchülerInnen am Lernmodul teilgenommen haben, die Leistungsüberprüfungen im Verlaufe des Lernmoduls und die abschließende schriftliche Leistungsüberprüfung (zwei bis vier Zeitstunden) abgelegt und die Endnote "ausreichend" erzielt haben. Das Angebot einzelner Pflicht- bzw. Wahlpflichtmodule und die entsprechende Gesamtstundenzahl entnehmen Sie bitte der Stundentafel.
Organisation des Unterrichtes
Der Bildungsgang wird an der BBS II in Teilzeitunterricht angeboten, wobei der Unterricht an drei oder vier Tagen in der Woche mit jeweils bis zu 4 Stunden (18.00 Uhr bis 21.15 Uhr) stattfindet. Andere Organisationsformen sind denkbar, sofern dies schulorganisatorisch möglich ist.
Qualifikationen
Dauer des Bildungsganges
Der Bildungsgang erstreckt sich auf 4 Jahre und umfasst insgesamt 1920 Stunden (Gesamtqualifikation), wollen Sie lediglich eine Teilqualifikation erreichen, so reduziert er sich auf 3 Jahre mit insgesamt 1200 Stunden.
Besonderheiten